Mein Körper gehört mir – das Recht auf weibliche Autonomie und Selbstbestimmung
Lesezeit: 5 Minuten“Sagen zu können: „So entscheide ich über meinen Körper!“ ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben.“
Es ist ein Menschenrecht und Grundrecht, dass Frauen autonom über ihren Körper entscheiden können. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Autonomie wurde formell in den Menschenrechten der UN verankert. Dazu gehört Sex, gesundheitliche Versorgung aber auch Verhütung und dass die Frau kein sexuelles Objekt ist. Häufig sind die Ursachen hierfür in den gesellschaftlichen Normen und Werten verankert z.B., dass Frauen früh Kinder kriegen und heiraten müssen. Mädchen und Frauen wissen außerdem häufig gar nicht, dass sie das Recht haben, nein zu sagen.
Die UNFPA hat diesen Monat einen Bericht veröffentlicht, der zeigt, dass es noch lange nicht selbstverständlich ist, dass Frauen die Kontrolle über ihren eigenen Körper haben. Es gibt noch viel Handlungsbedarf für Regierungen, Gesellschaften und jeden einzelnen Menschen.
Aus dem Bericht geht hervor, dass im letzten Jahr noch immer 4 Millionen Mädchen eine Genitalverstümmelung erlitten mussten, zudem wurden 12 Millionen minderjährige Mädchen verheiratet. Auch generell wurde erfasst, dass Frauen und Mädchen auf der ganzen Welt nur 75 % der Rechte haben, die Männern zuteil werden. Im globalen Süden und vor allem in den Ländern Subsahara-Afrikas haben Frauen und Mädchen selten komplette Entscheidungsmacht über ihren eigenen Körper. 55 % der Frauen und Mädchen in Subsahara-Afrika können keine selbstbestimmte Entscheidungen über ihren Körper treffen. Auch auf politischer Grundlage werden die Rechte eingeschränkt. 30 Länder der Welt schränken das Recht von Frauen ein, sich frei außerhalb des Hauses bewegen zu können.
Diese Zahlen sind erschreckend und im Bericht werden auch Forderungen laut, was Regierungen alles verändern sollen. Im September 2015 wurde außerdem die Agenda 2030 verabschiedet, die 17 nachhaltige
Entwicklungsziele der UN beinhaltet. Die Gleichstellung der Geschlechter ist Teil dieser Ziele und findet sich im SDG5 wieder. Dieses Ziel wird u.a. daran gemessen, ob es Gesetze gibt, die Frauen und Männern ab 15 Jahren Zugang zu reproduktiver Gesundheit gewähren. Dazu gehört Verhütung und Familienplanung, Schwangerschaftsfürsorge, umfassende Sexualaufklärung und sexuelle Gesundheit. Die Vereinten Nationen fordern Staatsregierungen auf Frauen und Mädchen Zugang zu bezahlbaren, sicheren und wirksamen Verhütungsmitteln zu gewähren, eine umfassende Sexualaufklärung zu gewährleisten, eine Liberalisierung von Gesetzen zum Schwangerschaftsabbruch und Nachsorgeuntersuchungen durch zu führen und die Selbstbestimmungsrechte der Frau zu wahren. Dies sind einige Forderungen die in den nächsten 9 Jahren von den Staaten umgesetzt werden müssen, damit auch das fünfte Entwicklungsziel der Agenda 2030 erreicht werden kann.